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Gebührenordnung
Das Schuljahr beginnt im August und endet im Juni. Die Eltern erhalten jeweils zu Quartalsbeginn (im August, Oktober, Januar und März) eine Rechnung für den zu zahlenden Kindergarten- bzw. Schulgebührenanteil. Jedes angefangene Quartal wird voll berechnet, unabhängig davon, wie lange das Kind in diesem Zeitraum die Schule bzw. den Kindergarten besucht hat.
Gebühren werden nicht zurückerstattet, wenn das Kind vor Ende des Quartals die Schule verlässt.
Sie können die Gebühren für das ganze Jahr im Voraus bezahlen. Wenn Ihr Kind in diesem Fall die Schule vor Schuljahresende verlässt, erhalten Sie den Betrag für das Quartal zurückerstattet, das dem Austrittsdatum des Kindes folgt.